Bau- und Architektenrecht
(Fachanwalt)


Unsere Leistungen für Sie:

Im Bau- und Architektenrecht beraten wir sowohl Bauherren, Generalunternehmer, Bauunternehmer, Bauträger, Handwerker am Bau, Ingenieure, Planer oder sonstige Baubeteiligte. Unsere Beratungsleistungen beginnen bereits bei der Gestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen wie auch von Bau(werk)verträgen nach BGB und VOB/B.

Sämtliche Ansprüche und Forderungen der am Bau Beteiligten werden im Rahmen der gesamten Bauabwicklung sicher gestaltet, geltend gemacht und durchgesetzt, seien es Bürgschaften, Gewährleistungsrechte, Bauhandwerkerversicherungen,  Kündigungen, etc..

Bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche und der  Geltendmachung ihrer berechtigten Forderungen, sowohl bei der Honorarabrechnung der Architekten und Ingenieure, als auch bei Werklohn- und Schadenersatzforderungen, werden wir kompetent für Sie tätig. Das Recht der Architekten – Haftung und HOAI – gehört ebenfalls zu unseren Leistungen.

Wir vertreten unsere Mandanten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich vor dem Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht.